Der Nachbarschaftsraum Ried-West umfasst die Kirchengemeinden Biblis, Bobstadt, Bürstadt, Groß-Rohrheim und Hofheim.

Das Verkündigungsteam besteht zurzeit aus Pfarrerin Gotzmann, Pfarrerin Kröger, Pfarrer Mett, Pfarrer Müsebeck, Pfarrer Weyl und Gemeindepädagogin Engelhardt.


Nächster Nachbarschaftsgottesdienst:

Wir laden herzlich zu den gemeinsamen Gottesdiensten in unserem Nachbarschaftsraum ein:

 Do 29.05.25 11:00 Christi Himmelfahrt, M. Müsebeck am Fährturm, Nordheim 

Sa 07.06.25 20:00 ökum. Pfingstnacht, M. Müsebeck in St. Michael, Bürstadt 

Fr 27.06.25 18 Uhr ökum. Regenbogengottesdienst, J. Haas, D. Weyl in der ev. Kirche, Groß-Rohrheim 

In den Sommerferien wieder Sommerkirche: 

So 13.07.25 10:00 A. Kröger, D. Engelhardt Hofheim

So 20.07.25 10:00 J. Gotzmann Bürstadt/Riedrode

So 27.07.25 10:00 M. Müsebeck Bobstadt

So 03.08.25 10:00 H. J. Basteck Nordheim

So 10.08.25 10:00 D. Weyl Groß-Rohrheim

So 17.08.25 10:00 A. Kröger Biblis

 Fr 31.10.25 18:30 Reformationsfest D. Weyl in der ev. Kirche, Groß Rohrheim 

Mi 19.11.25 18:30 Buß- u. Bettag: Taizé-Friedensandacht M. Müsebeck in der ev. Kirche, Bürstadt 

Fr 26.12.25 10:00 Christfest II M. Müsebeck  in der Friedenskirche, Hofheim

 


Es gab mittlerweile verschiedene Aktionen und gemeinsame Gottesdienste in der Nachbarschaft.
Familiengottesdienst am Ostermontag, Himmelfahrt am alten Fährturm.

 

 


Die  Steuerungsgruppe setzt sich aus zwei Kirchenvorstehenden je Gemeinde sowie den Pfarrpersonen und der Gemeindepädagogin zusammen.
Sie trifft sich regelmäßig, um die Bildung des Nachbarschaftsraums im Sinne von EKHN2030 zu vollziehen.
Dabei stehen wichtige Punkte im Raum:

 Reduzierung der Gebäudelast, Identität, Verwaltung


Nach mehreren Beratungen und Ausarbeitungen empfiehlt die Steuerungsgruppe den Kirchenvorständen der Nachbarschaft Ried-West die Rechtsform einer Gesamtkirchengemeinde.

Gesamtkirchengemeinde (§§42 ff. RegG)
Es gibt einen Gesamtkirchenvorstand, eine Satzung sowie einen gemeinsamen Haushalt.
Die jetzigen Kirchengemeinden wären Ortskirchengemeinden mit Ortskirchenvertretungen oder beschließenden Ausschüssen.
Grundstückseigentümer ist die jeweilige Ortskirchengemeinde.
Der Gesamtkirchenvorstand nimmt alle Aufgaben wahr, die nicht durch die Satzung oder einen Beschluss des Gesamtkirchenvorstands
auf die Ortskirchenvertretungen oder Ausschüsse übertragen wurden.

 

 Quelle: EKHN

Unter dem Link finden Sie ausführliche Informationen zu den Nachbarschaftsräumen:

Nachbarschaftsräume/nachbarschaftsraeume